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        <title><![CDATA[Königstorfer & Partner Consulting GmbH]]></title>
        <description><![CDATA[Betrieben wird die Unternehmensberatung, gewerbliche Bilanzbuchhaltung und Personalverrechnung.]]></description>
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        <lastBuildDate>Wed, 09 Sep 2026 13:40:19 +0000</lastBuildDate>                
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                                <title><![CDATA[Buchhalter/in (m/w/d)]]></title>
                                <description><![CDATA[<p class="bodytext">Wir suchen eine/n engagierte/n und detailorientierte/n Buchhalter/in.</p><br /><p class="bodytext">Werden Sie Teil eines dynamischen Teams, das sich durch Professionalität und eine offene Unternehmenskultur auszeichnet. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten in einem unterstützenden und innovativen Umfeld weiterzuentwickeln.</p><p class="bodytext"> </p><p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Ihre Aufgaben</span></p><ul><li class="bodytext">Führung der laufenden Buchhaltung unserer Klienten und Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen</li><li class="bodytext">Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und anderen steuerlichen Meldungen</li><li class="bodytext">Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern</li><li class="bodytext">Optimierung und Weiterentwicklung von buchhalterischen Prozessen</li></ul><p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Sie bringen mit</span></p><ul><li class="bodytext">Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder ein Studium im Bereich Finanzen</li><li class="bodytext">Mehrjährige Berufserfahrung in der Buchhaltung erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich</li><li class="bodytext">Fundierte Kenntnisse in der Rechnungslegung nach UGB</li><li class="bodytext">Sicherer Umgang mit Buchhaltungssoftware BMD-NTCS und MS Office, insbesondere Excel</li><li class="bodytext">Analytisches Denkvermögen und eine strukturierte Arbeitsweise</li><li class="bodytext">Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke</li></ul><p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Wir bieten</span></p><ul><li class="bodytext">Ein attraktives Arbeitsumfeld in einem erfolgreichen und wachsenden Unternehmen</li><li class="bodytext">Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung</li><li class="bodytext">Ein kollegiales und unterstützendes Team</li><li class="bodytext">Moderne Büroräume und eine gute Verkehrsanbindung</li></ul><p class="bodytext"><span style="font-weight: bold;">Informationen zu Gehalt</span></p><p class="bodytext">Das Mindestgehalt für diese Position liegt bei 2.464,50 EUR brutto pro Monat. Je nach Qualifikation und Erfahrung besteht die Bereitschaft zur Überzahlung. Wir legen Wert auf eine faire und transparente Vergütung, die Ihrer Leistung und Ihrem Engagement entspricht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennenzulernen! Werden Sie Teil von Königstorfer & Partner Consulting GmbH und gestalten Sie mit uns die Zukunft.</p>]]></description>
                                <pubDate>Thu, 27 Mar 2025 11:34:23 +0000</pubDate>
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                                <title><![CDATA[Personalverrechner/-in]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine(n) Personalverrechner/-in<br>Teilzeit 25 bis 30 Wochenstunden</p><br /><p style="font-weight: bold;">Ihre Aufgaben<br></p><ul><li>die selbständige Abwicklung der monatlichen Personalverrechnung für unsere Klienten</li><li>die selbständige Korrespondenz mit Behörden und Ämtern</li><li>Beratung unserer Klienten in arbeits-, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Angelegenheiten</li></ul><p style="font-weight: bold;"><br>Sie bringen mit<br></p><ul><li>Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung</li><li>Absolvierte Personalverrechnerprüfung</li><li>BMD-NTSC Kenntnisse (von Vorteil)</li><li>Selbständige, gewissenhafte und genaue Arbeitsweise</li><li>Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und Freude an der Tätigkeit</li><li>Ausgeprägte Kundenorientierung, kommunikative Kompetenz sowie Teamfähigkeit</li></ul><p style="font-weight: bold;"><br>Wir bieten<br></p><ul><li>Spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team</li><li>Moderner Arbeitsplatz</li><li>Gute Verkehrsanbindung und Parkplatz</li></ul><p><br><span style="font-weight: bold;">Informationen zu Bewerbung und Gehalt</span><br>Für diese Position bieten wir auf Basis einer 40 Stundenwoche ein Mindestgehalt von EUR 1930,04 brutto pro Monat abhängig von Ihrer Qualifikation und Erfahrung.</p>]]></description>
                                <pubDate>Mon, 08 Jun 2020 11:47:27 +0000</pubDate>
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                                <title><![CDATA[Lehre Finanz- und Rechnungswesenassistenz]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Wir suchen ab September 2019 einen Lehrling (m/w) Finanz- und Rechnungswesenassistenz.</p><br /><p>Zahlen sind Deine Leidenschaft?<br>Dann erwartet Dich eine spannende Lehre bei uns in der Kanzlei!</p><p>Die Vielfalt von unterschiedlichen Buchhaltungen und Lohnverrechnungen wird Dich überraschen.<br>Wir bieten Dir ein spannendes Aufgabengebiet mit unterschiedlichen Branchen, die Du in Deiner Lehrzeit kennenlernen wirst.</p><p>Dein Aufgabengebiet:</p><ul><li>Laufende Buchführung</li><li>Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung von Jahresabschlüssen</li><li>Lohn- und Gehaltsabrechnung</li><li>Kostenrechnung</li><li>Kontakt mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden</li><li>Mit branchentypischen IT-Lösungen arbeiten</li><li>Administrative und organisatorische Arbeiten</li><li>Statistiken und Dokumente auswerten und warten</li></ul><p style="font-weight: bold; text-decoration: underline;">Dein Profil:</p><ul><li>Abgeschlossene Schulpflicht mit sehr gutem Zeugnis ist Bedingung</li><li>Maturanten/Innen werden bevorzugt (verkürzte Lehrzeit nach Matura)</li><li>Zahlenaffinität und gutes mathematisches Verständnis</li><li>Sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit</li><li>Kontaktfreudigkeit</li><li>Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit</li><li>Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit</li><li>Teamfähigkeit</li><li>Gepflegtes Erscheinungsbild</li></ul><p style="font-weight: bold; text-decoration: underline;">Das sind die Fakten:</p><ul><li>Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz</li><li>Lehrzeit 3 Jahre (verkürzte Lehrzeit nach Matura)</li><li>Ausbildungsstandort: Engerwitzdorf-Schweinbach</li><li>Lehrbeginn: 1. September 2019</li></ul><p><br></p><p>Für diese Lehrstelle gilt ein kollektiv-vertragliches Mindestgehalt von EUR 600,00 im 1. Lehrjahr, EUR 790,00 im 2. Lehrjahr und EUR 940,00 im 3. Lehrjahr.<br>Alle Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral.<br> <br>Möchtest Du Teil eines engagierten Teams werden, dann richte Deine Bewerbung an:<br> <br>Königstorfer & Partner Consulting GmbH<br>Amtshausstraße 4/S1<br>4209 Engerwitzdorf<br></p><p><a href="mailto:office@kp-consulting.at">office@kp-consulting.at</a></p>]]></description>
                                <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 10:44:05 +0000</pubDate>
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                                <title><![CDATA[Beschäftigungsbonus ab 01. Juli 2017]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Die Lohnnebenkosten-Senkung wird nun ab 1. Juli 2017 Realität und zwar in Form vom sogenannten „Beschäftigungsbonus“.</p><br /><p>Unternehmen, die ab dem 1. Juli zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, erhalten unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu 3 Jahren (Nach 2 Jahren wird eine Evaluierung durchgeführt werden).</p><p><br></p><p><span style="font-weight: bold;">Wer wird gefördert?<br></span>Alle Unternehmen, unabhängig von Ihrer Branche, Rechtsform und Unternehmensgröße, können grundsätzlich den Beschäftigungsbonus in Anspruch nehmen. Es ist darauf zu achten, dass das Unternehmen ihre Betriebsstätte oder Ihren Sitz in Österreich hat und die Arbeitsplätze in Österreich geschaffen werden.<br>Unternehmen, die erst in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung gegründet wurden, können ebenfalls einen Antrag stellen. <span style="text-decoration: underline;">ACHTUNG!</span> Neugegründete Unternehmen oder solche Unternehmen, die aus einer Umgründung heraus entstanden sind, haben grundsätzlich auch die Möglichkeit einen Antrag für den Beschäftigungsbonus zu stellen. Es ist hier ratsam, seinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufzusuchen, denn nur er kann bestätigen, dass diese Neugründung nicht zur Umgehung von Förderungsbestimmungen erfolgt ist. Die Bestätigung durch einen Bilanzbuchhalter, selbständige Buchhalter und/oder Lohnverrechner reichen in diesem Fall nicht aus.</p><p><br><span style="font-weight: bold;">Wer wird NICHT gefördert?<br></span>Das sind Unternehmen die gemäß Statistik Austria dem Sektor Staat angehören, sowie Firmenumgründungen, Verschiebungen in Konzernen oder ähnliches, werden nicht gefördert.<br>Der Beschäftigungsbonus wird ebenfalls für neu aus dem Ausland zugewanderte Personen, Lehrlinge, Start-up-Unternehmen nicht gewährt, da es für diese eine eigene Förderung der Lohnnebenkosten gibt. Ebenso nicht gefördert werden beispielsweise der Nachtschwerarbeitsbeitrag, Verzugszinsen, Säumniszuschläge, Verwaltungsstrafen, U-Bahn Steuer, Beitragszuschläge und Ordnungsbeiträge.<br><br></p><p><span style="font-weight: bold;">Höhe der Förderung?<br></span>Durch den Beschäftigungsbonus werden bis zu 3 Jahre lang 50% der Lohnnebenkosten (Dienstgebebeiträge), sofern sie vom Dienstgeber (DG) rechtzeitig bezahlt werden, für zusätzlich geschaffene Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Zu den geförderten Lohnnebenkosten zählen:<br><br></p><ul><li>Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeitrag</li><li>Arbeitslosenversicherungsbeitrag</li><li>Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz</li><li>Wohnbauförderungsbeitrag</li><li>Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge</li><li>Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen</li><li>Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.</li></ul><p><br>Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr im Nachhinein. Die Administration der Förderung erfolgt ausschließlich durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und für die Tourismusbetriebe erfolgt dies durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).<br>Förderanträge können unter Einbindung Ihres Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ab dem 01. Juli 2017 über den aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) Fördermanager beantragt werden.<br>Weitere Informationen zum Beschäftigungsbonus bzw. einen Fragen-Antwort-Katalog finden Sie auf der Website <a href="http://www.beschäftigungsbonus.at">www.beschäftigungsbonus.at</a><br><br></p><p style="font-weight: bold;">Für Beratungen stehen wir selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung!</p><p><br>Das Dokument soll einen Überblick verschaffen und es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit.</p>]]></description>
                                <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 14:07:11 +0000</pubDate>
                                <guid>https://www.kp-consulting.at/b/beschaftigungsbonus-ab-01-juli-2017</guid>
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            <item>
                                <title><![CDATA[Betriebsübergabe und -übernahme]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Die Betriebsnachfolge ist wohl die schwierigste Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens. Für Klein- und Mittelbetriebe, im speziellen Familienbetriebe, ist es wichtig, sich so früh als nur möglich mit der Betriebsnachfolge zu beschäftigen.</p><br /><p>In der Regel bedeutet die Nachfolge von Unternehmen einen tiefen Einschnitt in die gesamte Betriebsstruktur. Zum einen soll losgelassen werden und zum anderen soll ohne jedwede Behinderung und Verzögerung das Unternehmen fortgeführt werden.</p><br>Folgende Ausgangssituationen sind bei der Betriebsübergabe und -übernahme zu beachten:<br><br><ul><li>Erbrechtliche Situation</li><li>Familienrechtliche Situation</li><li>Gesellschaftsrechtliche Situation</li><li>Vermögensrechtliche Situation</li><li>Steuerrechtliche Situation</li></ul><p class="bodytext" style="font-weight: bold;"><br>Unentgeltliche Übertragung</p><p class="bodytext">Bei einer unentgeltlichen Übertragung gibt es grundsätzlich keine Gegenleistung, oder sie kann nicht ermittelt werden. Die unentgeltliche Übertragung kann entweder durch eine Schenkung oder durch eine Erbschaft erfolgen. Nicht zu verwechseln mit der Schenkung von Einzelunternehmen, dies gilt als „Eigenverbrauch“ im Sinne §3 Abs 2 UstG.</p><p style="font-weight: bold;"><br>Entgeltliche Übertragung – Asset Deal</p><p>Hier spricht man von einer Unterart des Unternehmenskaufs, bei dem Wirtschaftsgüter eines Unternehmens (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente, …), verkauft werden. Wahlweise können auch nur einzelne Geschäftsbereiche aus dem Unternehmen verkauft werden.</p>Beim Asset Deal gehen nicht automatisch bestehende Risiken (zB. Unternehmensverbindlichkeiten) auf den Käufer über. Man hat also die Wahlmöglichkeit, welche Assets veräußert bzw. erworben werden.<br><br><span style="text-decoration: underline;">Beispiel:<br></span>Verkäufer = unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, hier ist der Gewinn aus der Veräußerung (Aufgabe) eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils gemäß §24 EstG einkommenssteuerpflichtig. Die Veräußerungsverluste sind grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die Verlustvorträge gehen nicht auf den Erwerber über, diese sind höchst persönliches Recht.<br>Dies sollte nur ein Beispiel von vielen sein, wie eine entgeltliche Übertragung – Asset Deal – abgewickelt werden kann.<br><br><span style="font-weight: bold;">Entgeltliche Übertragung – Share Deal<br></span>Ist neben dem Asset Deal eine weiter Form des Unternehmenskaufs. Hierbei erwirbt der Käufer Firmenanteile an einer Kapitalgesellschaft. Der Erwerber wird somit Anteilseigner und erhält mit der Beteiligung verbundene Rechte und Pflichten.<br><br><span style="text-decoration: underline;">Beispiel:<br></span>Verkäufer = unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem steuerlichen Buchwert der Beteiligung, abzüglich angefallener Veräußerungskosten. Der Veräußerungserlös wird mit 25% KöSt besteuert, unabhängig vom Beteiligungsausmaß und von der Behaltedauer. Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 EstG ist nicht zulässig.<br>Veräußerungsverluste sind grundsätzlich abzugsfähig (Verteilung über sieben Jahre §12 Abs 3 Z 2 KStG). Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge bleiben grundsätzliche auch bei einem Gesellschafterwechsel auf Ebene der GmbH erhalten, eine Ausnahme bildet der Mantelkauf.<br><br><span style="font-weight: bold;">Abgabenrechtliche Haftung<br></span>Das ist zum Beispiel die Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO. Hier heißt es sinngemäß, dass bei der Übereignung eines Unternehmens oder eines im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betriebes im Ganzen, der Erwerber haftet.<br>Der Umfang erstreckt sich auf die Haftung für Abgaben, bei denen sich die Abgabenpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (zB. USt, nicht jedoch ESt, KöSt, GrESt), soweit die Abgaben auf die Zeit seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entfallen und noch nicht entrichtet wurden.<br>Die Haftung gilt auch für Steuerabzugsbeträge (zB. Lohnsteuer, KESt, …) die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres abzuführen waren und noch nicht entrichtet wurden. Dies gilt nur insoweit, als der Erwerber im Zeitpunkt der Übereignung die in Betracht kommenden Schulden kannte oder kennen musste.<br><br><span style="font-weight: bold;">Kurzüberblick zur Wertfindung von Unternehmen<br></span>Die Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen können sich insbesondere aus der Tatsache ergeben, dass sie im Gegensatz zu großen Unternehmen oftmals nicht über ein von den Unternehmenseignern weitgehend unabhängiges Management verfügen, so dass der unternehmerischen Fähigkeit der Eigentümer erhebliche Bedeutung zukommt.<br><br><ul><li>Bestimmung des Unternehmerlohns, Eigner mit geschäftsführender Funktion, Mitarbeit von Familienmitgliedern</li><li>Keine eindeutige Abgrenzung zwischen Privat- und Betriebsvermögen (steuerliche Sonderbilanz zur Ermittlung von nicht bilanziertem, aber betriebsnotwendigem Vermögen erforderlich), Abstimmung des Bewertungsobjektes, Annahmen über Innen- und Außenfinanzierung.</li><li>Wenige Geschäftsbereiche, einfaches Rechnungswesen</li><li>Fehlende Planungsrechnung, eingeschränkte Verlässlichkeit der Ergebnisse</li></ul><p><br></p><span style="font-weight: bold;">Steuerliche Aspekte<br></span>Hier ist der Fremdvergleich bzw die Fremdüblichkeit (entgeltliche Übertragung zwischen nahen Angehörigen bzw nahestehenden Unternehmen) zu beachten.<br>Das Unternehmen ist nach wissenschaftlichen anerkannten Methoden zu bewerten, wie zum Beispiel durch:<br><br><ul><li>Fachgutachten KFS BW1</li><li>Ertragswertmethode</li><li>Multiplikatorverfahren (Praktiker Methode)</li><li>Wiener Verfahren</li></ul><p><br></p><p><span style="font-weight: bold;">Für Beratungen stehen wir selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung!<br></span><br>Das Dokument soll einen Überblick verschaffen und es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit.</p>]]></description>
                                <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 14:04:52 +0000</pubDate>
                                <guid>https://www.kp-consulting.at/b/betriebsubergabe-und--ubernahme</guid>
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                                <title><![CDATA[Steuertermine im August]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Am 16. August 2017 sind folgende Abgaben fällig:</p><br /><ul><li><span></span>Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Juni 2016 bzw. das 2. Quartal 2017</li><li>Kammerumlage für das 2. Quartal 2017</li><li>Normverbrauchsabgabe für Juni 2017</li><li>Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juni 2017</li><li>Werbeabgabe für Juni 2017</li><li>Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Juni 2017</li><li>Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2017</li><li>Lohnsteuer für Juli 2017</li><li>Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Juli 2017</li><li>Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juli 2017</li><li>Kommunalsteuer für Juli 2017</li><li>Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2017</li><li>Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2017</li><li>die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2017.</li></ul>]]></description>
                                <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 13:58:43 +0000</pubDate>
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            <item>
                                <title><![CDATA[Steuertermine im September]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Am 15. September 2017 sind folgende Abgaben fällig:</p><br /><ul><li><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/40761.html" target="_blank">Umsatzsteuer</a><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/40761.html">Umsatzsteuer</a> – Vorauszahlung für den Monat Juli 2017</li><li><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/weitere_steuern_und_abgaben/40988.html" target="_blank">Normverbrauchsabgabe (NoVA)</a> für den Monat Juli 2017</li><li>Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Juli 2017</li><li>Werbeabgabe für den Monat Juli 2017</li><li>Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z 3 EStG für den Monat Juli 2017</li><li>Lohnsteuer für den Monat August 2017</li><li>Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat August 2017</li><li>Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat August 2017</li><li><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/kommunalsteuer/Seite.010100.html" target="_blank">Kommunalsteuer</a> für den Monat August 2017</li></ul>]]></description>
                                <pubDate>Mon, 04 Jun 2018 13:57:49 +0000</pubDate>
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            <item>
                                <title><![CDATA[Steuertermine im Oktober]]></title>
                                <description><![CDATA[<p>Am 16. Oktober 2017 sind folgende Abgaben fällig:</p><br /><p><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/40761.html" target="_blank">Umsatzsteuer</a> – Vorauszahlung für den Monat August 2017</p><p><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/weitere_steuern_und_abgaben/40988.html" target="_blank">Normverbrauchsabgabe</a> (NoVA) für den Monat August 2017<br>Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat August 2017<br>Werbeabgabe für den Monat August 2017<br>Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z 3 EstG für den Monat August 2017<br>Lohnsteuer für den Monat September 2017<br>Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat September 2017<br>Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat September 2017<br><a href="https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/kommunalsteuer/Seite.010100.html" target="_blank">Kommunalsteuer</a> für den Monat September 2017</p>]]></description>
                                <pubDate>Thu, 24 May 2018 09:37:21 +0000</pubDate>
                                <guid>https://www.kp-consulting.at/b/steuertermine-im-oktober</guid>
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                            </item>
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