Durchführung der laufenden Buchhaltung am Stadtrand von Linz

Wir übernehmen gerne alle notwendigen Aufgaben rund um Ihre Buchhaltung, kümmern uns um Formalitäten und Behördenmeldungen und begleiten Sie bei Bedarf auch durch Betriebsprüfungen. Eine gewissenhaft durchgeführte Buchhaltung ist notwendig, um Behörden zufriedenzustellen, Gehälter pünktlich zu überweisen, einen Überblick über Ihren Unternehmenserfolg zu bewahren und zukünftige Investitionen zu planen.

Finanzbuchhaltung am Stadtrand von Linz

Die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens ist eine aufwändige Sache. Je nach Größe Ihres Unternehmens müssen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen oder eine doppelte Buchhaltung führen. Ihre monatlichen Belege werden dazu von uns gescannt, gebucht und archiviert. Auf Wunsch führen wir auch Ihre gesamte Personalverrechnung durch und sorgen dafür, dass Umsatzsteuervoranmeldungen termingerecht und korrekt an das Finanzamt übermittelt werden. Weiters muss der gesamte Zahlungsverkehr mit Ihren Kunden und Lieferanten abgewickelt und überwacht werden und am Ende des Jahres wird die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die Bilanz erstellt.

Auswertung und Planung

Nicht nur die Durchführung, sondern auch die Auswertung der Buchhaltung ist wichtig, damit Sie einen Überblick darüber haben, wie Ihr Unternehmen finanziell dasteht und die nächsten Schritte planen können. Wir führen alle gewünschten Auswertungen gewissenhaft durch, z.B. Saldenlisten, OP-Listen etc. In regelmäßigen Abständen erstellen wir eine Auswertung Ihrer gesamten wirtschaftlichen Lage, um Sie auf eventuelle Veränderungen aufmerksam zu machen.

Unsere Leistungen im Bereich Buchhaltung im Überblick:

  • Erstellung der doppelten Buchhaltung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt allen für den jeweiligen Klienten zusammengestellten Auswertungen 
  • Übernahme Zahlungsverkehr und OP-Verwaltung samt Mahnwesen für die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Regelmäßige Kontoabstimmungen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung
  • Erstellen von Rückzahlungsanträgen
  • Beratung, Abfassung und Übermittlung als Bote der Arbeitnehmerveranlagung
  • Wir haben das Recht auf Akteneinsicht gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes.