Steuertermine im August

Am 16. August 2017 sind folgende Abgaben fällig:

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Juni 2016 bzw. das 2. Quartal 2017
  • Kammerumlage für das 2. Quartal 2017
  • Normverbrauchsabgabe für Juni 2017
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Juni 2017
  • Werbeabgabe für Juni 2017
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Juni 2017
  • Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2017
  • Lohnsteuer für Juli 2017
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Juli 2017
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Juli 2017
  • Kommunalsteuer für Juli 2017
  • Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2017
  • Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2017
  • die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2017.
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